Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Eine Ärztin meldet am Laptop ein Fehlverhalten an die Krankenkasse.

Finanzieller Schaden für die Kranken- und Pflegeversicherung

Ein Fehlverhalten im Gesundheitswesen bezeichnet alle strafrechtlich relevanten Handlungen, die auf Unregelmäßigkeiten oder eine rechts- oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln der Kranken- und Pflegekassen hindeuten. Dazu gehören zum Beispiel Abrechnungsbetrug, Bestechung im Gesundheitswesen oder die unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern. Ein Fehlverhalten kann sowohl von Leistungserbringern wie beispielsweise von Pflegediensten, Krankenhäusern, Ärzten, Zahnärzten, Apotheken oder Heil- und Hilfsmittelerbringern als auch von Versicherten ausgehen.

Gemeinsam gehen die Kranken- und Pflegekassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen vor. Dafür sind Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet.

Wussten Sie schon, dass...

  • Sie in Ihrer Patientenquittung einsehen können, welche Leistungen für Sie abgerechnet wurden?
  • durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen jährlich Beträge in Millionenhöhe verloren gehen?
  • Sie in der elektronischen Patientenakte Ihre persönlichen Gesundheitsdaten speichern können?

Was zählt zu einem Fehlverhalten im Gesundheitswesen?

Jährlich gehen Millionenbeträge durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen verloren. Dabei handelt es sich um Beiträge, die normalerweise für die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen genutzt werden. Diese Gelder fehlen, um wichtige Leistungen zu finanzieren. Die Konsequenz: Die gesetzlichen Krankenkassen müssen höhere Beiträge von ihren Versicherten verlangen oder ihr Leistungsangebot kürzen.

Zu einem Fehlverhalten gehören unter anderem:

  • Abrechnungsbetrug

    Ein Abrechnungsbetrug liegt beispielsweise vor, wenn Pflegedienste Leistungen abrechnen, die sie nicht erbracht haben oder wofür ihnen die Qualifizierung fehlt.

  • Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern

    Darunter fallen zum Beispiel Absprachen zwischen Ärzten und Leistungserbringern, bei denen Patienten gezielt weitergeleitet werden. 

  • Urkundenfälschung

    Darunter versteht man beispielsweise das Fälschen von Rezepten, Verordnungen sowie Zertifikaten, um Leistungen oder auch Medikamente abzurechnen und so unrechtmäßig Geld von der Krankenkasse zu erhalten.

  • Leistungsmissbrauch

    Bei einem Leistungsmissbrauch werden zum Beispiel Leistungen oder Hilfsmittel von Versicherten beantragt, die nicht benötigt werden.

Meldung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Damit ein Fehlverhalten erkannt, verfolgt und geahndet werden kann, nehmen wir über unser Formular Hinweise auf. Haben Sie einen Verdacht, können Sie uns diesen hier melden. Jede Meldung, die auf Unregelmäßigkeiten hinweist, wird von uns überprüft.

Erhärtet sich der Verdacht auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten wird Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.

Ausfüllhinweis

Wir benötigen für die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige persönliche Angaben. Diese Felder sind entsprechend als Pflichtfeld eingerichtet (*). Ist die E-Mail-Adresse als Pflichtfeld markiert, ist diese zur Verifikation Ihrer Eingaben notwendig.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz am Ende des Formulars.

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt