Finanzieller Schaden für die Kranken- und Pflegeversicherung
Ein Fehlverhalten im Gesundheitswesen bezeichnet alle strafrechtlich relevanten Handlungen, die auf Unregelmäßigkeiten oder eine rechts- oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln der Kranken- und Pflegekassen hindeuten. Dazu gehören zum Beispiel Abrechnungsbetrug, Bestechung im Gesundheitswesen oder die unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern. Ein Fehlverhalten kann sowohl von Leistungserbringern wie beispielsweise von Pflegediensten, Krankenhäusern, Ärzten, Zahnärzten, Apotheken oder Heil- und Hilfsmittelerbringern als auch von Versicherten ausgehen.
Gemeinsam gehen die Kranken- und Pflegekassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen vor. Dafür sind Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet.