Was ist der Onkologievertrag?
Mit Ihrer Teilnahme am Onkologievertrag erhalten Versicherte, die an einer malignen Erkrankung (Krebserkrankung) leiden, eine besondere Versorgung und intensive Beratung zur parenteralen Ernährung.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Mit Ihrer Teilnahme am Onkologievertrag erhalten Versicherte, die an einer malignen Erkrankung (Krebserkrankung) leiden, eine besondere Versorgung und intensive Beratung zur parenteralen Ernährung.
Voraussetzung ist, dass bei Ihnen eine maligne Erkrankung in Verbindung mit einer Mangelernährung und einer Arzneimittelverordnung über parenterale Nahrung vorliegt.
Die Teilnahme an dem Programm ist für Sie kostenfrei.
Möchten Sie an der Versorgung teilnehmen, sprechen Sie bitte mit Ihrem behandelnden Onkologen oder Ihrer Onkologin. Diese/r wird mit Ihnen klären, ob eine Teilnahme für Sie medizinisch indiziert und sinnvoll ist.
Bei dieser Ernährungsform werden alle notwendigen Nährstoffe in Form von Nährstofflösungen mit Hilfe eines Katheters in die Blutbahn beziehungsweise Vene geleitet. Der Mund-Rachen-Raum und der Magen-Darm-Trakt werden dabei umgangen. Man spricht auch von einer intravenösen Ernährung.
Die Ernährungsbehandlung ist Teil einer Supportivtherapie um die Körperreserven, die Therapietoleranz, den Erkrankungsverlauf und die Lebensqualität positiv zu beeinflussen. Eine regelmäßige Überprüfung des Therapieplans sowie eine umfassende Aufklärung und Beratung insbesondere bei notwendigen Therapieanpassungen ist zusätzlich Bestandteil des Vertrags.
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