Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Telenotarzt jetzt landesweit zugelassen

Eine Telenotärztin berät Rettungsdienst beim Einsatz

Landtag beschließt Gesetzesänderung

Telenotärzte sollen ab 2027 flächendeckend in Sachsen-Anhalt zum Einsatz kommen. Bisher war dies nur in Pilotprojekten in Halle, dem Saalekreis und dem Landkreis Mansfeld-Südharz der Fall. Am 20. Mai hat der Landtag die Änderung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen und somit die rechtliche Grundlage geschaffen. Auch Gemeindenotfallsanitäter sind in der Gesetzesänderung eingeschlossen, die schon im Landkreis Wittenberg und im Burgenlandkreis erprobt wurden.
 

Was machen Telenotärzte und Gemeindenotfallsanitäter?

Wenn die Ankunft eines Notarztes am Einsatzort länger dauert, springt ein Telenotarzt ein. Dieser erhält in Echtzeit Vitaldaten des Patienten wie EKG oder Blutdruck und ist per Videoanruf mit dem Rettungswagen verbunden. Von der Leitstelle aus kann er wichtige Anweisungen geben. Bei einigen Einsätzen wie bei einem Herzinfarkt soll aber weiterhin ein Notarzt vor Ort sein.

Gemeindenotfallsanitäter kommen bei Notfällen zum Einsatz, bei denen Patienten dringend medizinisch versorgt werden müssen, ein Transport ins Krankenhaus aber nicht zwingend notwendig ist.

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