Landtag beschließt Gesetzesänderung
Telenotärzte sollen ab 2027 flächendeckend in Sachsen-Anhalt zum Einsatz kommen. Bisher war dies nur in Pilotprojekten in Halle, dem Saalekreis und dem Landkreis Mansfeld-Südharz der Fall. Am 20. Mai hat der Landtag die Änderung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen und somit die rechtliche Grundlage geschaffen. Auch Gemeindenotfallsanitäter sind in der Gesetzesänderung eingeschlossen, die schon im Landkreis Wittenberg und im Burgenlandkreis erprobt wurden.
