Anpassung der Beitragssätze
Seit 1. Juli sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung neue Beitragssätze gültig. Aufgrund gestiegener Kosten in der ambulanten und stationären Pflege musste im Bereich der Beitragseinnahmen grundsätzlich eine Erhöhung umgesetzt werden. Beschäftigte mit mehreren Kindern erhalten durch gestaffelte Beitragsabschläge eine Entlastung.
Die Bundesregierung verfolgt in dem 1. Schritt der Pflegereform das Ziel, die Finanzgrundlage zu stabilisieren. Im 2. Schritt werden ab dem 1. Januar 2024 die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für Pflegebedürftige aufgestockt.
Wie die neuen Regelungen im Bereich der Beitragsabführung durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz im Detail aussehen, haben wir Ihnen kompakt zusammengefasst.