Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Mindestausbildungsvergütung

Ein Lehrling wird vom Handwerksmeister in einer Werkstatt angeleitet.

Das Entgelt für Auszubildende steigt

Seit Januar 2020 gibt es die sogenannte Mindestausbildungsvergütung. Diese regelt, ähnlich wie der Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass auch Auszubildende eine angemessene Vergütung erhalten. Mit fortschreitender Berufsausbildung, wenigstens einmal jährlich, muss diese ansteigen.

Für Azubis, die 2023 eine Ausbildung beginnen, liegt die Mindestausbildungsvergütung bei 620 Euro brutto pro Monat im ersten Lehrjahr.

Diese steigt wie folgt:

  • 2. Lehrjahr: mindestens 731,60 Euro
  • 3. Lehrjahr: mindestens 837,00 Euro
  • 4. Lehrjahr: mindestens 868,00 Euro

Wussten Sie schon, dass…

Ein Lehrling räumt frische Kräuter im Supermarktregal ein.

Wichtig:

Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, gilt die im Tarifvertrag festgesetzte Ausbildungsvergütung. Diese darf jedoch nicht unter der Mindestausbildungsvergütung liegen.

Gut zu wissen

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