Öffentliche Bekanntgabe 
zum Zwecke der Zustellung eines Schriftstücks bei unbekanntem Aufenthaltsort des Empfängers

Unser Zeichen: 86177128 - LI06039

Empfänger: Kevin Griese
zuletzt wohnhaft: OT Schiepzig 06198 Salzatal

Für vorbezeichnete Person liegt bei der AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:

Verwaltungsakt vom 31.08.2026
Aktenzeichen: 86177128

Das o. g. Schreiben kann bei allen Geschäftsstellen der AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse von Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten gegen Vorlage des amtlichen Personalausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden.

Der Verwaltungsakt konnte nicht zugestellt werden, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste entstehen können. Der o. g. Verwaltungsakt gilt gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) nach Ablauf von zwei Wochen – gerechnet vom auf die Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung folgenden Tag – als zugestellt. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich im Internet unter www.deine-gesundheitswelt.de.

Im Falle der Abholung innerhalb der laufenden Frist gilt das Schriftstück am Tag des tatsächlichen Empfangs (Entgegennahme) als zugestellt.