Wir bezuschussen einmal pro Jahr eine Ernährungsberatung mit bis zu drei Sitzungen (max. 120 Minuten live/digital/telefonisch), wenn Ihre behandelnde Arztpraxis Ihnen eine Bescheinigung dafür ausstellt. Das kann ein Rezept, eine Verordnung oder eine ärztliche Empfehlung mit der entsprechenden Diagnose sein.
Die AOK Sachsen-Anhalt beteiligt sich mit einer Erstattung bis maximal 160 €.
Ihnen liegt eine entsprechende Bescheinigung Ihrer Arztpraxis vor? Dann reichen Sie diese bitte vor dem ersten Termin bei uns zur Genehmigung ein. Nach Erhalt der Genehmigung können Sie bei der Ernährungsberatung Maria Festerling Ihre individuellen Termine vereinbaren.