Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Aufgaben der Selbstverwaltung

Zwei Menschen arbeite an einem Schreibtisch

So funktioniert die soziale Selbstverwaltung in der AOK 

Die AOK ist eine starke, demokratische Gemeinschaft. Sie wird von den Versicherten und Arbeitgebern gemeinsam selbst verwaltet. Das heißt: In der Selbstverwaltung bestimmen Versicherte und Arbeitgeber durch ihre gewählten Vertreter über wesentliche Belange der Sozialversicherung.

Aufgaben der Selbstverwaltung

Das wichtigste Organ der sozialen Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist der Verwaltungsrat. Er geht alle sechs Jahre aus den Sozialwahlen hervor und wird paritätisch – das heißt je zur Hälfte – von der Versicherten- und der Arbeitgeberseite besetzt. Die ehrenamtlich tätigen Arbeitgeber- und Versichertenvertreter im Verwaltungsrat stellen je einen Vorsitzenden. Beide wechseln sich jährlich im Amt des Vorsitzenden ab.

Der Verwaltungsrat bestimmt die sozial- und unternehmenspolitische Ausrichtung der AOK. Dabei muss es sich stets um Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung handeln. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Wahl des Vorstandes: Die hauptamtliche Führung der AOK, der Vorstand, wird vom Verwaltungsrat für jeweils sechs Jahre gewählt.
  • Haushalt: Der Verwaltungsrat der AOK beschließt – wie ein Parlament – den Haushalt der Gesundheitskasse und entlastet den Vorstand bei der Jahresrechnung.
  • Beiträge: Mit dem Haushalt legt der Verwaltungsrat auch die Höhe des Zusatzbeitrages fest und beschließt Änderungen der Satzung.
  • Leistungen: Nicht alle Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich fixiert. Der Verwaltungsrat nutzt diese Spielräume im Interesse der Versicherten und Arbeitgeber.
  • Weichenstellungen: Welche Struktur soll das Unternehmen AOK in den nächsten Jahren haben? Wie kann sich die AOK in der Gesundheitspolitik für die Versicherten und Arbeitgeber einsetzen? Auch solche geschäfts- und gesundheitspolitischen Fragen sind Themen für den Verwaltungsrat.
  • Der Verwaltungsrat der Krankenkasse übernimmt gleichzeitig die Aufgaben des Verwaltungsrates der Pflegekasse: Die Pflegekassen sind unter dem Dach der Krankenkassen angesiedelt. Organe der Pflegeversicherung sind somit die Selbstverwaltungsorgane der Krankenkasse.

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Selbstverwaltung

  • Was ist die soziale Selbstverwaltung?

    Die Selbstverwaltung ist das tragende Prinzip der Sozialversicherung. In der sozialen Selbstverwaltung entscheiden die Betroffenen, meist Versicherte und Arbeitgeber, durch ihre gewählten Vertreter im Verwaltungsrat über wesentliche Belange der Sozialversicherung. Die Verwaltungsratsmitglieder stehen in direktem Kontakt zur Basis und können so versuchen, die Probleme sachgerecht und lebensnah zu lösen – im Sinne der Interessen aller Versicherten und Arbeitgeber.

  • Wer wählt den Verwaltungsrat in der Gesetzlichen Krankenversicherung?

    In der Regel wählen Versicherte und Arbeitgeber ihre Vertreter aufgrund von getrennten Vorschlagslisten in den Verwaltungsrat. Damit erhalten diejenigen einen Einfluss, die mit ihren Beiträgen die soziale Absicherung im Wesentlichen finanzieren. Regionen, Branchen und Fachgruppen sollen im Verwaltungsrat ausgewogen vertreten sein. Die Sozialwahl zum Verwaltungsrat findet alle sechs Jahre statt.

  • Was ist die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen?

    Von der sozialen Selbstverwaltung ist die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen zu unterscheiden. Ihr oberstes Gremium ist der Gemeinsame Bundesausschuss. Ihm gehören Vertreter der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung an. Seit 2004 haben auch Patientenvertreter aus vier bundesweiten Organisationen ein Mitberatungs- und Anhörungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss.

  • Welche Aufgaben erfüllt der Gemeinsame Bundesausschuss?

    Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet darüber, welche Leistungen gesetzlich Krankenversicherte konkret bekommen sollen. Das Gremium kann also den Katalog der Leistungen, die von den Krankenkassen bezahlt werden, ergänzen oder einschränken. Dabei soll der Bundesausschuss vor allem ein Ziel verfolgen: die Qualität der Gesundheitsversorgung zu sichern und zu erhöhen.

  • Wer beaufsichtigt die Selbstverwaltung?

    Weil die Sozialversicherungsträger öffentliche Aufgaben erfüllen, die sonst der Staat wahrzunehmen hätte, muss dieser die Aufgabenerfüllung überwachen. Die soziale Selbstverwaltung findet in der staatlichen Aufsicht zum Beispiel durch das Bundesversicherungsamt die notwendige Ergänzung und Begrenzung.

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