Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Pilotprojekt für Hilfsmittelverordnung

Junge Frau reicht bei Ihrem Apotheker eine eVerordnung ein.

AOK testet eVerordnung

Das E-Rezept löst das bisherige rosafarbene Rezept nach und nach ab. Schrittweise soll dies dann mit immer mehr Verordnungen möglich sein. Die AOK Sachsen-Anhalt, fünf weitere AOK´s und der Bundesverband haben sich deshalb dem Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel angeschlossen. Sie prüfen gemeinsam den Digitalisierungsprozess in diesem Bereich. Weitere Partner wie führende Abrechnungszentren und Softwarehersteller beteiligen sich ebenfalls. Getestet wird der Prozess vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung. Gemeinsames Ziel ist es, einen digitalen reibungslosen Ablauf zu schaffen und auftretende Probleme zu beheben.

Für die Zukunft digital aufgestellt

Ab 1. Juli 2027 sollen laut Gesetzgeber alle Sanitätshäuser, orthopädietechnischen Werkstätten, Hörakustiker und Augenoptiker ihre Verordnungen von Hilfsmitteln auf elektronischem Wege übermitteln können. Das aktuelle Pilotprojekt ebnet dafür den Weg zur Umsetzung.

Wussten Sie schon, dass...

  • Sie mit Ihrer AOK-Gesundheitskarte in Zukunft Ihre eVerordnung einlösen können?
  • auch Heilmittelverordnungen in Papierform als eVerordnung digitalisiert werden?
  • Die AOK Sachsen-Anhalt viele digitale Services anbietet?

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