Der gelbe Schein digital
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, ist für alle arbeitgebenden Unternehmen verpflichtend. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten durch behandelnde Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser keine Papierbescheinigung über ihre Arbeitsunfähigkeit. Der gelber Schein wird elektronisch an die zutreffende Krankenkasse weitergeleitet. Arbeitgeber müssen die Daten der AU digital bei der jeweiligen Krankenkasse der Beschäftigten abrufen.