Der gelbe Schein ab jetzt digital
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, ist seit 1. Januar 2023 für alle arbeitgebenden Unternehmen verpflichtend. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten durch behandelnde Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser nun keine Papierbescheinigung mehr über ihre Arbeitsunfähigkeit. Diese wird elektronisch an die zutreffende Krankenkasse weitergeleitet. Arbeitgebende müssen die Daten der AU nun digital
bei der jeweiligen Krankenkasse der Beschäftigten abrufen.