ePA: AOK Mein Leben

Mann Mitte 50 nutzt „AOK Mein Leben“-Smartphone-App

Die elektronische Patientenakte für AOK-Versicherte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Akte, die es ermöglicht, Gesundheitsdaten elektronisch zu speichern, zu verwalten und auszutauschen. Sie dient dazu, Ihre wichtigen medizinischen Informationen zentral zu erfassen und den Zugriff auf diese Daten für autorisierte Personen zu erleichtern. Über die „AOK Mein Leben“-Smartphone-App haben Sie zu jeder Zeit und an jedem beliebigen Ort Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten und können diese eigenständig verwalten.

Hier lesen Sie, welche Funktionen die elektronische Patientenakte bietet und wie Sie sie nutzen.

Das kann die elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte stellt in Ihrer Gesundheitsversorgung das zentrale digitale Bindeglied zwischen Ihnen und den Akteuren im Gesundheitswesen dar. Ziel der ePA ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern, indem sie Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern einen schnellen und umfassenden Zugriff auf relevante Patientendaten ermöglicht. Dadurch sollen beispielsweise Doppeluntersuchungen vermieden, Medikationsfehler reduziert und die Koordination der Behandlung verbessert werden.

  • Vorteile
    • Sie haben zu jeder Zeit und an jedem Ort über Ihr Smartphone Zugriff auf Ihre medizinischen Daten.
    • Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über Ihren PC oder Laptop auf Ihre medizinischen Daten zuzugreifen.
    • Sie können von Ihnen ausgewählte medizinische Einrichtungen (Ärzte, Krankenhäuser, etc.) Ihre Gesundheitsinformationen zur Verfügung stellen.
    • Sie entscheiden, wer Zugriff auf Ihre Daten hat.
    • Sie stärken damit Ihr Arzt-Patientenverhältnis, da Ihr Arzt die benötigten Informationen schnell zur Hand hat.
    • Sie fördern Ihre eigene Selbstbestimmung und Gesundheitskompetenz.
  • Funktionen

    In der elektronischen Patientenakte (ePA) können verschiedene Arten von Gesundheitsdaten gespeichert werden. Dazu gehören:

    • Persönliche Informationen: Dies umfasst grundlegende Angaben wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht, Kontaktdaten usw.
    • Krankengeschichte: Informationen über vergangene Krankheiten, Operationen, Unfälle und andere medizinische Ereignisse.
    • Diagnosen: Hierzu gehören ärztliche Feststellungen über bestehende oder vergangene Krankheiten.
    • Medikamentenpläne: Eine Aufzeichnung der verschriebenen Medikamente, Dosierungen, Anweisungen zur Einnahme und Verabreichungszeitpunkte.
    • Bilder und Befunde: Hierzu gehören Röntgenbilder, MRT-Scans, CT-Scans und andere medizinische Bilder, sowie Berichte von Untersuchungen.
    • Arztberichte und Entlassungsbriefe: Notizen und Berichte von Arztkonsultationen, Krankenhausbesuchen und Entlassungen.
    • Gesundheitsvollmachten und Patientenverfügungen: Dokumente, in denen festgelegt ist, welche medizinischen Entscheidungen im Falle von Unfähigkeit des Patienten getroffen werden sollen.

    Zudem sind seit 1. Januar 2023 folgende Inhalte verfügbar:

    • Daten zur pflegerischen Versorgung
    • Elektronische Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit
    • Speicherung sonstiger von behandelnden Ärztinnen und Ärzten oder anderen Leistungserbringern bereitgestellter Daten, zum Beispiel Ernährungsinformationen und Ernährungspläne
    • Zusätzliche Anwendungen der Krankenkassen
    • Möglichkeit zur Freigabe der Daten für die Forschung

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie allein darüber entscheiden, welche Daten in Ihrer ePA gespeichert werden?
  • Sie auch ohne Smartphone auf Ihre elektronische Patientenakte zugreifen können?
  • Sie Angehörigen Zugriff auf Ihre ePA ermöglichen können?
„AOK Mein Leben“-Smartphone-App

Wer kann Daten in der ePA speichern?

Hausärztin mit Patientin

Patientinnen und Patienten haben die Kontrolle darüber, wer auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen darf. Sie können selbst entscheiden, welche Informationen Sie teilen möchten. 

Sie selbst können Dokumente in der „AOK Mein Leben“-Smartphone-App  einsehen und ablegen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine medizinische Einrichtung (zum Beispiel Ihre Arztpraxis) zu berechtigen, Dokumente in Ihrer elektronischen Patientenakte einzusehen, einzustellen oder zu löschen.

Versicherte haben einen Anspruch darauf, dass Arztpraxis, Krankenhaus oder Apotheke persönliche Behandlungsdaten in der ePA ablegen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Leistungserbringer bereits die technischen Voraussetzungen erfüllt, um das tun zu können.

Apothekerin, der einer schwangeren Frau bei der Auswahl des richtigen Produkts in einer Apotheke hilft

AOK Mein Leben: Patientenakte als App

AOK-Versicherte nutzen ihre persönliche elektronische Patientenakte über die „AOK Mein Leben“-Smartphone-App. Die App steht für Smartphones mit Android-Betriebssystem bei Google Play und für Apple-Geräte mit iOS-Betriebssystem im App Store zum Download zur Verfügung. 

Google Play Store           App Store

Wie sicher ist AOK Mein Leben?

Nur Sie allein haben Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten und ausschließlich Sie können verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen eine Freigabe für Ihre Dokumente erteilen und Zugriff gewähren. 

Diese Faktoren machen Ihre Daten dabei sicher:

  • Zwei-Faktor-Authentifizierung

    Die „AOK Mein Leben“-Smartphone-App kann ausschließlich von Ihnen bedient werden. Eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung sorgt dafür, dass ein sicherer Zugang garantiert ist.

    1. Der erste Faktor ist die Anmeldung in der „AOK Mein Leben“-Smartphone-App mit Ihren persönlichen Daten. Dazu geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an und vergeben ein sicheres Passwort.
    2. Als zweiter Faktor dient ein Verifizierungsverfahren über Ihr aktuell genutztes Smartphone. Abhängig von den Funktionen Ihres Endgeräts können das folgenden Optionen sein:
      - Fingerabdruck
      - PIN-Verfahren
      - Gesichtserkennung
  • Datenverschlüsselung

    Gesundheitsdaten werden in der Regel mit Verschlüsselungstechnologien geschützt, um sicherzustellen, dass sie nur von autorisierten Personen eingesehen werden können. Die AOK hat als Anbieter der ePA keinen Zugriff auf Ihre gespeicherten Gesundheits- und Krankheitsdaten. Die ePA muss den Datenschutzbestimmungen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen, die in dem jeweiligen Land gelten. Dazu gehören beispielsweise die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union.

  • Telematikinfrastruktur

    Ermöglicht wird die elektronische Patientenakte durch die sogenannte Telematikinfrastruktur. Dieses hochsichere digitale Netzwerk verbindet die IT-Systeme aller Akteure im Gesundheitswesen.

    Während Sie über die App mittels Smartphone oder mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte plus PIN-Verfahren an der Telematikinfrastruktur teilnehmen und Ihre Dokumente freigeben, können sämtliche Akteure dies nur mit einem elektronischen Heilberufs- oder Praxisausweis.

     

So nutzen Sie die ePA ohne Smartphone

Sie besitzen kein geeignetes Smartphone oder möchten die App auf Ihrem PC oder Laptop verwenden? Kein Problem! Vereinbaren Sie einfach einen Termin in einem AOK-Kundencenter in Ihrer Nähe. Gemeinsam richten wir den Zugang für Ihre elektronische Patientenakte ein. Ebenfalls können Sie in Ihrer Arztpraxis eine Berechtigung vor Ort vergeben – auch dafür benötigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN.

Vertretungsregelung: Zugriff für Angehörige einreichten

Senior woman with caregiver in the garden

Vertraute Personen oder Familienangehörige lassen sich als Vertretung in der elektronischen Patientenakte hinzufügen. Damit erlauben Sie Dritten, Ihre ePA zu führen und zu verwalten.

Häufig gestellte Fragen zur ePA

  • Was passiert mit meiner elektronischen Patientenakte, wenn ich die Krankenkasse wechsele?

    Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft bei der AOK Sachsen-Anhalt beenden, können Sie Ihre ePA für eine Übergangsphase von bis zu 90 Tagen weiter nutzen. 

    Außerdem ist eine Übertragung der Daten in die Akte der neuen Kasse möglich. Sie können bei einem Kassenwechsel die Daten und Inhalte Ihrer ePA exportieren lassen und zum neuen Versicherer mitnehmen. Dafür haben Sie weitere 90 Tage Zeit.  Voraussetzung ist, dass Sie die „AOK Mein Leben“-Smartphone-App oder den „AOK Mein Leben“-Desktop-Client und die App-Anwendung der jeweiligen Krankenkassen zum Führen der ePA nutzen

  • Was muss ich tun, wenn ich die elektronische Patientenakte nicht mehr nutzen möchte?

    Sie können Ihre elektronische Patientenakte jederzeit gegenüber der AOK kündigen oder die Einwilligung in die Datenverarbeitung widerrufen. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist eine aktive Nutzung der ePA nicht mehr möglich. 

    Wenn Sie die ePA über die „AOK Mein Leben“-Smartphone-App nutzen, können Sie die hinterlegten Daten und Inhalte innerhalb von 14 Tagen aus der ePA heraus lokal sichern. Danach werden alle mit dem Nutzer verbundenen Daten und Inhalte vollständig gelöscht.

  • Habe ich Nachteile, wenn ich die ePA nicht nutze?

    Nein, es entstehen Ihnen keine Nachteile für Ihre Gesundheitsversorgung. Die Nutzung der ePA ist freiwillig.