eAU: Einführung verschoben
Bereits seit dem 1. Oktober 2021werden die gelben Krankenscheine von Vertragsärzten und -Zahnärzten an die AOK Sachsen-Anhalt digital übermittelt.
Verpflichtende Umsetzung erst ab 01.01.2023
Ursprünglich sollte das Pilotverfahren zum 30.06.2022 enden. Da eine flächendeckende Umstellung in den Arztpraxen bis dahin nicht möglich ist, wurde die verpflichtende Umsetzung auf den 1. Januar 2023 verlegt. Arbeitgeber sind somit erst ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die AU-Daten erkrankter Mitarbeiter elektronisch bei deren Krankenkasse abzurufen.
Bis zur flächendeckenden Umsetzung legen die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber wie gewohnt noch den sogenannten „Gelben Schein“ vor.
Die elektronische AU-Bescheinigung hat für Arbeitgeber folgende Vorteile:
- Durch die digitale Übermittlung wird die eAU sicher und schnell an Sie als Arbeitgeber und an die Krankenkasse übermittelt. Das elektronische Verfahren entbindet die Versicherten von der Zustellpflicht an den Arbeitgeber sowie die Krankenkasse.
- Die eAU beseitigt Medienbrüche und reduziert die Erstellungs- und Übermittlungskosten.
- Die eAU sorgt für die lückenlose Dokumentation bei den Krankenkassen und sichert damit den korrekten Ausgleich bei der Zahlung von Krankengeld und im Umlageverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz.
Die Anfrage der eAU-Daten bei den Krankenkassen ist frühestens einen Kalendertag nach der Krankschreibung sinnvoll. So lange benötigt der Arzt, um die Daten an die Krankenkassen zu übermitteln. Haben Sie die eAU-Daten bei der Krankenkasse angefragt, werden sie spätestens am folgenden Werktag für Sie bereitgestellt.
Auch bei geringfügig Beschäftigten ist eine eAU-Anfrage an die Krankenkasse möglich. Der Arbeitgeber muss jedoch wissen, bei welcher Krankenkasse der Beschäftigte versichert ist.
Einige Arztpraxen können aus technischen Gründen die Daten noch nicht elektronisch übertragen. Versicherte erhalten in diesem Fall weiterhin den Krankenschein als Papierausdruck, den sie selbst einreichen müssen.