AOK Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

So erhalten Pflegekräfte in Sachsen-Anhalt den Corona-Pflegebonus

Pfleger hilft einem Senioren beim Waschen

Pressemitteilung

29. Juni 2022 // Magdeburg

So erhalten Pflegekräfte in Sachsen-Anhalt den Corona-Pflegebonus
Bis zu 550 Euro für Vollzeitbeschäftigte

Mit einem Corona-Pflegebonus möchte die Bundesregierung die besonderen Leistungen der Pflegekräfte in den landesweit rund 1.500 Einrichtungen anerkennen. Um ihn zu nutzen, muss die Pflegeeinrichtung vom 1. bis 31. Juli einen Antrag auf die Bonuszahlung bei der Pflegekasse stellen.

„Der Pflegebonus ist steuer- und sozialabgabenfrei und wird zunächst von der Pflegekasse an die Pflegeeinrichtung überwiesen. Diese gibt es anschließend an ihre Pflegekräfte weiter“, sagt Britta Müller, Leiterin der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt, zum Verfahren.    

 Dafür muss die Einrichtung prüfen, ob ihre Pflegekräfte Anspruch auf den Bonus haben und diesen im Zeitraum vom 1. bis 31. Juli bei der zuständigen Pflegekasse beantragen. „Anspruch auf den Pflegebonus habe grundsätzlich alle Beschäftigten in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die vom 1. November 2020 bis einschließlich 30. Juni 2022 mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung beschäftigt waren und am 30. Juni 2022 in einer Einrichtung beschäftigt sind“, sagt Müller.

Dabei gebe es auch Ausnahmen, z.B. für Beschäftigte, die vor dem 30. Juni 2022 in Rente gegangen sind. Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahr, Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Altenhilfe arbeiten, erhalten den Corona-Pflegebonus. 

Bonus bei der zuständigen Pflegekasse beantragen

Nach dem Antrag überweist die Pflegekasse den Betrag bis spätestens 30. September 2022. In Sachsen-Anhalt betreuen die AOK Sachsen-Anhalt und die weiteren Pflegekassen insgesamt ca. 1.500 Pflegeeinrichtungen. Jede Einrichtung kann dabei nur bei der für sie zuständigen Pflegekasse den Bonus beantragen. Eine Übersicht, welche Pflegekasse für welche Einrichtung zuständig ist sowie die Antragsunterlagen gibt es beim GKV-Spitzenverband.

Bis zu 550 Euro Pflegebonus

Vollzeitbeschäftigte, welche die Voraussetzungen erfüllen, erhalten bis zu 550 Euro Pflegebonus. Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte, die nur einen Anteil ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit den Pflegebedürftigen tätig sind, erhalten die Prämie anteilig, und zwar abhängig von der Versorgungsnähe, ihrer Qualifikation und der wöchentlichen Arbeitszeit.

Weitere Infos gibt es auf der Seite der Bundesregierung.

Hinweis für die Redaktionen

Der Corona-Pflegebonus wurde mit dem Pflegebonus-Gesetz beschlossen. Hierfür stellt die Bundesregierung insgesamt eine Milliarde Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Die Pflegekassen geben das Geld an die Pflegeeinrichtungen weiter. Zudem wurde die Steuerfreiheit für Bonuszahlungen auf 3.000 Euro angehoben, bis zu dieser Höhe sind die Prämien dann auch sozialabgabenfrei. Die Länder und Pflegeeinrichtungen können den Corona-Pflegebonus zusätzlich erhöhen. 

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Pressefotos

Pfleger hilft einem Senioren beim Waschen

Mit dem Corona-Pflegebonus möchte die Bundesregierung die besondere Leistung der Pflegekräfte anerkennen. 

Foto: AOK-Mediendienst

Britta Müller, Leiterin des Geschäftsbereiches Pflege bei der AOK Sachsen-Anhalt.

Britta Müller, Leiterin der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt. 

Foto: privat

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Telefax: 0391 2878-44576
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