Kassenübergreifende Pauschalförderung Selbsthilfe

Transparenzbericht

Ein etwa 30 jähriger Mann sitzt mit angewinkeltem Bein auf einem Sofa und schaut lächelnd auf sein Handy.

Kooperationsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV Sachsen-Anhalt

Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V

Die finanzielle Förderung der Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände erfolgt unter Berücksichtigung des § 1 SGB V „Solidarität und Eigenverantwortung“ und § 12 SGB V „Wirtschaftlichkeitsgebot“.

Die Bemessung der Förderhöhe erfolgt unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anzahl der eingegangenen Förderanträge und dem nachvollziehbaren Förderbedarf der Antragsteller.

Die Fördermittel der Krankenkassen und ihrer Verbände leisten einen Beitrag zur Finanzierung der originär selbsthilfebezogenen Aufgaben. Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zu-schüsse für die Vorhaben der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V gewährt. Eine Vollfinanzierung der Aktivitäten von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbst-hilfekontaktstellen ist ausgeschlossen.

Die Hilfe zur Selbsthilfe gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung. Mit dem primären Ziel, sich aus der eigenen Betroffenheit heraus gegenseitig zu unterstützen, gemeinsam mit dem gleichen Krankheitsbild auseinanderzusetzen und sich zu informieren, leistet die selbsthilfebezogene Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe. Die Selbsthilfe ist als unverzichtbarer Eckpfeiler im Gesundheitssystem zu sehen. Menschen, die durch eine Krankheit oder andere schwierige Lebenssituationen Hilfe suchen, sind in den Selbsthilfegruppen sehr gut aufgehoben. Gerade in der Selbsthilfe zeigt sich, welche Initiativen und persönlichen Einsatz eine Gruppe von betroffenen Menschen aufbringen kann, um Krankheit, Krankheitspflege oder Lebenskrisen zu bewältigen. Um die geplanten Arbeiten und Vorhaben in die Tat umzusetzen, sind meist finanzielle Mittel nötig. Die Unterstützung von Selbsthilfearbeit ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen.

Verausgabte Fördermittel im Rahmen 
der Kooperationsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV Sachsen-Anhalt im Jahr 2025

Die Fördermittelanträge teilen sich wie folgt auf:

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SelbsthilfeeinrichtungKontaktstelle (SHK)Gruppe (SHG)Organisation (SHO)Gesamt
Anzahl Anträge1470429747

Die Fördergelder teilen sich wie folgt auf:

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SelbsthilfeeinrichtungKontaktstelle (SHK)Gruppe (SHG)Organisation (SHO)Gesamt
Ausgaben (Euro)496.107,43816.884,97566.474,301.879.466,70

Verausgabte Fördermittel im Rahmen der Kooperationsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV Sachsen-Anhalt im Jahr 2025 für Selbsthilfekontaktstellen

lfd. Nr.Name der KontaktstelleGeförderte Summe
1Selbsthilfekontaktstelle Landkreis Börde25.000,00 €
2Paritätische Selbsthilfekontaktstelle Saalekreis28.600,00 €
3Paritätische Selbsthilfekontaktstelle Halle- Saalekreis70.822,66 €
4Selbsthilfekontaktstelle des Altmarkkreises Salzwedel24.200,00 €
5Selbsthilfekontaktstelle des Landkreises Stendal25.000,00 €
6Selbsthilfekontaktstelle Harz41.984,77 €
7Kontakt- und Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen der Stadt Magdeburg73.700,00 €
8"Aufbruch" e.V. Selbsthilfekontaktstelle Jerichower Land28.600,00 €
9PARITÄTISCHE Selbsthilfekontaktstelle Burgenlandkreis25.300,00 €
10Selbsthilfekontaktstelle Salzlandkreis29.700,00 €
11Selbsthilfekontaktstelle Anhalt- Bitterfeld28.600,00 €
12Selbsthilfekontaktstelle Mansfeld- Südharz27.500,00 €
13Kontaktstelle der Selbsthilfegruppen, sozialen Vereine  und Initiativen der Lutherstadt Wittenberg27.500,00 €
14Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen Dessau-Roßlau39.600,00 €

Verausgabte Fördermittel im Rahmen der Kooperationsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV Sachsen-Anhalt im Jahr 2025 für Selbsthilfeorganisationen

lfd. Nr.SelbsthilfeverbandGeförderte Summe
1Frauenselbsthilfe nach Krebs Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.30.500,00 €
2Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew Sachsen- Anhalt e.v.16.068,00 €
3Sachsen- Anhaltische Krebsgesellschaft e.V.60.000,00 €
4Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen- Anhalt e.V.21.954,00 €
5Deutsche Rheuma- Liga Sachsen- Anhalt e.V.42.726,00 €
6Magdeburger Krebsliga e.V.12.425,00 €
7AIDS-Hilfe Sachsen-Anhalt e.V.41.900,00 €
8Deutsche ILCO e.V. LV Sachsen-Anhalt15.200,00 €
9BfO, Landesverband Sachsen-Anhalt9.418,49 €
10Schlaganfall-LV S-A e.V.37.300,00 €
11Klippel-Feil-Syndrom LV SAN3.000,00 €
12Landesverband Legasthenie / Dyskalkulie SAN3.200,00 €
13Allgemeiner Behindertenverband in Sachsen- Anhalt e.V. (ABiSA e.V.)30.000,00 €
14Deutsche GBS CIDP Initiative e.V.,  Landesverband Sachsen- Anhalt2.600,00 €
15DMSG-Landesverband Sachsen- Anhalt e.V.27.900,00 €
16Kreuzbund e.V. Diözesanverband Magdeburg2.000,00 €
17Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. LV Sachsen- Anhalt2.600,00 €
18RV Neue Bundesländer-Prostatakrebs- Selbsthilfe e.V.32.400,00 €
19Freundeskreis für Suchtkranke Sachsen-Anhalt e.V.3.500,00 €
20DRK-Landesverband Sachsen- Anhalt e.V.
DRK-Suchtselbsthilfevereinigung Sachsen- Anhalt
16.900,00 €
21Blaues Kreuz in Deutschland e.V., LV Sachsen- Anhalt6.000,00 €
22DDB Deutscher Diabetiker Bund LV Sachsen- Anhalt e. V.48.000,00 €
23LV-Epilepsie Sachsen- Anhalt e. V.4.800,00 €
24Huntingtonhilfe Mitteldeutschland11.400,00 €
25LV der Gehörlosen und/oder Gebärdensprache SAN e.V.26.000,00 €
26Cochlea Implantat Verband Mitteldeutschland e.V.19.675,81 €
27LV Rehabilitation der Aphasiker SAN e.V.4.000,00 €
28Deutsche Morbus Crohn/Colitis ulcerosa Vereinigung - LV SAN6.951,00 €
29LV der Kehlkopfoperierten SAN e.V.500,00 €

Eine Auflistung der Förderzahlungen an Selbsthilfegruppen, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Kooperationsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV Sachsen-Anhalt

Die Kooperationsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV Sachsen-Anhalt setzt sich zusammen aus den folgenden Kassen bzw. Kassenverbänden.

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