Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Neue Erstattungssätze ab 1. Januar 2023

Frau Ende 30 bei der Arbeit im versandlogistikzentrum

Was ändert sich?

Ab dem 01. Januar 2023 lauten die Erstattungssätze der AOK Sachsen-Anhalt für die U1 (Aufwendungen bei Krankheit) wie folgt:

  • Erstattung 70 Prozent: 4,2 Prozent
  • Erstattung 50 Prozent: 3,0 Prozent
  • Erstattung 40 Prozent: 2,5 Prozent

Für die Aufwendungen bei Mutterschaft (U2) beträgt der Satz 0,63 Prozent.
Erstattet werden hier 100 Prozent des Arbeitsentgelts.

Was ist die Umlage?

  • Umlage U1 bei Krankheit:

    Die Umlage U1 ist eine Pflichtversicherung für Arbeitgeber, die nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigen. Die Umlagesätze für die U1 richten sich nach der Höhe des gewählten Erstattungssatzes. 

    Mit der Umlage wird der Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit finanziert. Erkrankt ein Beschäftigter und muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten, erstattet die Krankenkasse des Beschäftigten auf Antrag aus der Umlage einen prozentualen Anteil des fortgezahlten Arbeitsentgelts.

    Durch dieses so genannte U1-Verfahren soll verhindert werden, dass kleinere Arbeitgeber durch die Erfüllung der Entgeltfortzahlungsansprüche ihrer Arbeitnehmer finanziell überlastet werden.

  • Umlage U2 bei Mutterschaft

    U2-Verfahren müssen alle Betriebe unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten teilnehmen. Als Arbeitgeber erhalten Sie alle Aufwendungen, die Sie nach dem Mutterschutzgesetz zahlen müssen, erstattet.

Gut zu wissen

    Ergebnisse werden geladen