Was ändert sich?
Ab dem 01. Januar 2023 lauten die Erstattungssätze der AOK Sachsen-Anhalt für die U1 (Aufwendungen bei Krankheit) wie folgt:
- Erstattung 70 Prozent: 4,2 Prozent
- Erstattung 50 Prozent: 3,0 Prozent
- Erstattung 40 Prozent: 2,5 Prozent
Für die Aufwendungen bei Mutterschaft (U2) beträgt der Satz 0,63 Prozent.
Erstattet werden hier 100 Prozent des Arbeitsentgelts.