Anders als bei dem Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten, müssen bei einem Nebenjob während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente die Voraussetzung des Weiterbezugs beachtet werden.
Wichtig: Eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit darf nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden. Arbeiten Beschäftigte in einem größeren Umfang, kann der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente entfallen. Dies gilt auch dann, wenn das erzielte Einkommen innerhalb der jeweiligen Hinzuverdienstgrenze liegt.
Für die Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt eine maximale Beschäftigungsdauer von unter drei Stunden täglich, bei dem Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von unter sechs Stunden täglich.
Der Hinzuverdienst pro Jahr bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt 2023 bei 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße:
Alte Bundesländer: 17.823,75 Euro
Neue Bundesländer: 17.272,50 Euro
Hinzuverdienst pro Jahr bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt 2023 bei 6/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße:
Alte Bundesländer: 35.647,50 Euro
Neue Bundesländer: 34.545,00 Euro