Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Elektronisches Meldeverfahren

Zwei arbeitende Frauen sitzen zusammen am Tisch und schauen auf einen Laptop.

Maschinelles Meldeverfahren der Sozialversicherung

Seit dem 1. Januar 2023 ist das 8. SGB IV-Änderungsgesetz in Kraft. Mit dieser Änderung soll unter anderem das Meldeverfahren in der Sozialversicherung dem technischen Fortschritt angepasst und zeitgemäßer werden.

Die wichtigsten Änderungen in Bezug zur Krankenversicherung sind:

  • Änderung der Hinzuverdienstgrenzen bei Renten
  • Der Sozialversicherungsausweis wird durch den Versicherungsnummernachweis ersetzt

Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

Eine Seniorin arbeitet in einer Gärtnerei.

Altersrenten

Bis Dezember 2022 galt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze bei dem Bezug von vorgezogenen Altersrenten. Diese wurde aufgehoben.

Seit 1. Januar 2023 kann also die Rente ungekürzt bezogen werden, völlig unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens. In diesem Zusammenhang muss die Rentenversicherung nun nicht mehr über die Aufnahme einer Tätigkeit informiert werden.

Erwerbsminderungsrenten

Anders als bei dem Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten, müssen bei einem Nebenjob während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente die Voraussetzung des Weiterbezugs beachtet werden.

Wichtig: Eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit darf nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden. Arbeiten Beschäftigte in einem größeren Umfang, kann der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente entfallen. Dies gilt auch dann, wenn das erzielte Einkommen innerhalb der jeweiligen Hinzuverdienstgrenze liegt.

Für die Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt eine maximale Beschäftigungsdauer von unter drei Stunden täglich, bei dem Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von unter sechs Stunden täglich.

Der Hinzuverdienst pro Jahr bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt 2023 bei 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße:

Alte Bundesländer:     17.823,75 Euro
Neue Bundesländer:   17.272,50 Euro

Hinzuverdienst pro Jahr bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt 2023 bei 6/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße:

Alte Bundesländer:     35.647,50 Euro
Neue Bundesländer:   34.545,00 Euro

Der neue Versicherungsnummernachweis

Der Versicherungsnummernachweis ist ein wichtiges Dokument für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Neben den personenbezogenen Daten enthält er die persönliche Sozialversicherungsnummer. Er war bisher unter dem Namen Sozialversicherungsausweis bekannt und musste grundsätzlich neuen Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen vorgelegt werden.

Ein etwa 30-jähriger Bauarbeiter hat die Arme verschränkt und schaut schmunzelnd in die Ferne.

Seit dem 1. Januar 2023 ist diese Pflicht der Vorlage erloschen. Arbeitgebende rufen sich bei der Datenstelle der Rentenversicherung die Sozialversicherungsnummer neuer Beschäftigter selbst ab. 

Auch die Mitführungspflicht des Versicherungsnummernachweis in bestimmten Branchen, wie beispielsweise im Baugewerbe, ist entfallen. Stattdessen müssen Ausweispapiere, wie Personalausweis oder Pass, mitgeführt und bei behördlichen Kontrollen vorgelegt werden.

Gut zu wissen

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