Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Reiseschutz Gelbfieber

Zwei junge Frauen reisen mit viel Gepäck im Zug.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für meine Reiseschutzimpfung gegen Gelbfieber?

Die Impfung gegen Gelbfieber gehört zu den gängigen für Fernreisen. Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung für mich?

Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Wir bezuschussen die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung. 

Wie rechne ich die Leistung ab?

Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über Meine Gesundheitswelt, die Online-Geschäftsstelle der AOK Sachsen-Anhalt. Die Kosten für die Leistung bezahlen Sie zunächst selbst. Anschließend laden Sie bitte die ärztliche Verordnung über den Impfstoff, die Rechnung für den Impfstoff und die Rechnung über das ärztliche Honorar online über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch. Alternativ können Sie Ihre Rechnung auch im Kundencenter oder per Post direkt einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung erstatten wir Ihnen den Teilbetrag zurück.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt einen Zuschuss von 300 Euro für Reiseschutzimpfungen zahlt?
  • manche Reiseländer bestimmte Impfungen gesetzlich vorschreiben?
  • es wichtig ist, sich möglichst frühzeitig um Reiseschutzimpfungen zu kümmern?
Frau mit Laptop auf dem Sofa

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Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist Gelbfieber?

    Gelbfieber ist eine Infektionskrankheit, die bei schwerem Verlauf tödlich enden kann. Übertragen wird Gelbfieber durch Stechmücken.

  • Wo ist die Impfung gegen Gelbfieber erforderlich?

    In afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in Südamerika ist die Impfung gegen Gelbfieber besonders wichtig. In manchen dieser Länder ist die Impfung sogar Voraussetzung, um einreisen zu dürfen.

  • Wie wird gegen Gelbfieber geimpft?

    Die Impfung muss mindestens zehn Tage vor der Einreise erfolgen. Der Impfschutz besteht ein Leben lang. Die Impfung gegen Gelbfieber nur bei zertifizierten Ärzten möglich. Eine Liste von zugelassenen Gelbfieberimpfstellen stellt die Ärztekammer Sachsen-Anhalt zur Verfügung.

  • Wo kann ich mich informieren, welche Impfungen für mein Reiseland notwendig sind?

    Eine individuelle Impfberatung kann Ihre behandelnde Arztpraxis oder das am Wohnsitz zuständige Gesundheitsamt durchführen. Vereinbaren Sie mindestens sechs bis acht Wochen vor Ihrer Abreise einen Termin zur Impfung und Beratung. Länderspezifische Informationen zu den Impfvorschriften verschiedener Reiseländer stellt auch das Centrum für Reisemedizin zur Verfügung. Ebenfalls können Sie sich auf den Länderseiten des Auswärtigen Amtes informieren, welcher Impfschutz notwendig ist.

  • Meine Reiseschutzimpfung muss aufgefrischt werden. Bezahlt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten?

    Grundsätzlich entscheidet Ihr Arzt, ob eine Auffrischungsimpfung medizinisch erforderlich ist. Falls ja, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten der Auffrischungsimpfung für einen privaten Auslandsaufenthalt.

Gut zu wissen

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